Aufbauseminar

Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet. Er besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird.

Für den ASF-Kurs ist eine Teilnehmerzahl von 6 - 12 Personen

Beispiele für A-Verstöße:

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
  • Rotlicht missachtet
  • Überholen im Überholverbot
  • Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder
    bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften

Beispiele für B-Verstöße:

  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
  • Ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen