Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis geübt werden. Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fertigkeiten dann in der praktischen Ausbildung anzuwenden.
Der theoretische Unterricht gliedert sich in zwei Teile:
• allgemeiner Teil (Grundstoff), den jeder Fahrschüler besuchen muss
• spezifischer Teil (Zusatzstoff), der speziell auf die Führerscheinklasse zugeschnitten ist
Der theoretische Unterricht für die Klassen B, C1, D1 und D schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse mit ein. Somit muss für die Klassen BE, C1E, D1E und DE kein weiterer Unterricht besucht werden. Möchte ein Fahrschüler gleichzeitig zwei Führerscheinklassen erwerben, muss der allgemeine Teil nur einmal besucht werden.
Beispiel: | KLASSE | GRUNDSTOFF | ZUSATZSTOFF | GESAMT |
Erwerb A und B gleichzeitig: Grundstoff 12 Stunden | M | 12 / 6* | 2 | 14 / 8* |
+ Zusatzstoff A 4 Stunden | A1 | 12 / 6* | 4 | 16 / 10* |
+ Zusatzstoff B 2 Stunden | A | 12 / 6* | 4 | 16 / 10* |
= Geamt 18 Stunden (Doppelstunden 90 Minuten) | B | 12 / 6* | 2 | 14 / 8* |